Inhaltsverzeichnis
- Daniel Göttsching Einwohneranfrage
- Finanzdezernat Leipzig Ratsversammlung 25. Februar
- Grundsteuer A und B Zahlen 2024 2025
- Jahresveranlagung 2027 Prognose
Daniel Göttsching Einwohneranfrage
Ein Teil der Eigentümer hatte zuvor von alten Bewertungsgrundlagen profitiert. Mit der Reform änderten sich diese Grundlagen grundlegend. Für einige stieg der Hebesatz deutlich. Andere wurden entlastet. Daniel Göttsching wollte wissen, wie sich diese Veränderungen konkret auf die Einnahmen der Stadt Leipzig auswirken.
Die Diskussion um kommunale Einnahmen steht auch im Zusammenhang mit früheren Haushaltsentscheidungen, wie sie im Bericht über den Sparhaushalt des Leipziger Stadtrats dargestellt wurden. Dort wurde bereits deutlich, dass stabile Einnahmen für die Haushaltsplanung entscheidend sind.
Finanzdezernat Leipzig Ratsversammlung 25. Februar
Das Finanzdezernat beantwortete die Anfrage in der Ratsversammlung am 25. Februar. In der Stellungnahme wird auf die Herausforderungen hingewiesen. Die Grundsteuerreform und die Neubewertung der Grundstücke stellten Länder und Kommunen vor erhebliche organisatorische und technische Aufgaben.
Besonders problematisch waren Umsetzungsfragen im Finanzamt. Dort werden die Berechnungsgrundlagen festgelegt. Hinzu kam eine sehr hohe Zahl an Einsprüchen. Dadurch unterliegt das Messbetragsvolumen der Stadt Leipzig weiterhin laufenden Korrekturen. Auch die Verarbeitung der neuen Datensätze zu Grundsteuerbescheiden ist noch nicht vollständig abgeschlossen.
Weitere kommunale Planungen mit finanziellen Auswirkungen wurden bereits in Berichten wie Grundsteuer C gegen Wohnraummangel thematisiert. Sie zeigen, wie stark steuerpolitische Entscheidungen mit städtischen Strategien verknüpft sind.
Grundsteuer A und B Zahlen 2024 2025
Ein belastbarer Vergleich der Jahre 2024 und 2025 ist derzeit noch nicht möglich. Dennoch liegen Soll-Zahlen vor. Diese beziehen sich auf den Stand vom 31.12.2025.
| Jahr | Grundsteuer A | Grundsteuer B |
|---|---|---|
| Altes Recht 2024 | 240.000 € | 102.000.000 € |
| Neues Recht 2025 | 180.000 € | 103.000.000 € |
Die Summe der Grundsteuer B steigt von 102 Millionen Euro im Jahr 2024 auf 103 Millionen Euro im Jahr 2025. Damit bleibt das Aufkommen nahezu auf dem Niveau des Vorjahres. Ziel war es, die Reform aufkommensneutral umzusetzen. Dieses Ziel hatte auch der Freistaat Sachsen vorgegeben.
Im ersten Jahr der Erhebung wurde entsprechend verfahren. Einige Eigentümer zahlen mehr. Andere weniger. Insgesamt sollte jedoch kein zusätzliches Gesamtaufkommen erzielt werden.
Jahresveranlagung 2027 Prognose
Eine abschließende Bewertung ist erst später möglich. Eine fundierte Beurteilung der Auswirkungen der neuen Bewertung kann frühestens nach der Jahresveranlagung 2027 im zweiten Quartal 2027 erfolgen. Bis dahin bleiben die Zahlen vorläufig.
Erst Mitte 2027 wird feststehen, welche Beträge tatsächlich in die Stadtkasse geflossen sind. Bis zu diesem Zeitpunkt erfolgen weiterhin Anpassungen und Korrekturen.
FAQ
Warum ist ein Vergleich der Einnahmen 2024 und 2025 noch nicht möglich?
Die Verarbeitung der neuen Messbetragsdatensätze ist noch nicht vollständig abgeschlossen und das Messbetragsvolumen unterliegt weiterhin laufenden Korrekturen.
Wie hoch ist das geplante Aufkommen der Grundsteuer B im Jahr 2025?
Das Anordnungssoll für 2025 beträgt 103.000.000 Euro.
Wann ist eine endgültige Bewertung der Reform möglich?
Eine fundierte Beurteilung kann frühestens nach der Jahresveranlagung 2027 im zweiten Quartal 2027 erfolgen.
Quelle: LEIPZIGER ZEITUNG, PATIZONET