Dienstag, 28 Oktober 2025 12:29

Prozess gegen Petar P. vor dem Landgericht Leipzig

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Petar P. vor Gericht wegen schwerer Gewalttaten in Leipzig. Petar P. vor Gericht wegen schwerer Gewalttaten in Leipzig. Foto: Pixabay/Pixabay-Lizenz

Ein 30-jähriger Mann steht seit dem 27. Oktober vor dem Landgericht Leipzig. Ihm werden drei schwere Gewaltdelikte zur Last gelegt, darunter versuchter Totschlag und gefährliche Körperverletzung. Die Staatsanwaltschaft hält ihn aufgrund einer psychischen Erkrankung für schuldunfähig. Der Prozess soll klären, ob der Beschuldigte dauerhaft in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht wird.

Inhaltsverzeichnis:

Petar P. und die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft

Der Angeklagte Petar P., der aus Bulgarien stammt, erschien am Montag in Handschellen vor Gericht. Beobachter beschrieben ihn als freundlich und entspannt, er lächelte und scherzte sogar zeitweise. Nach Angaben der Anklagebehörde soll sich hinter dieser Fassade jedoch ein Mann verbergen, der im Zustand einer paranoiden Schizophrenie schwere Gewalttaten begangen hat. Die Staatsanwältin bezeichnete ihn als gefährlich für die Allgemeinheit.

In ihrem Antrag fordert die Staatsanwaltschaft, Petar P. aufgrund von Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen. Die Ermittlungen beziehen sich auf drei Vorfälle, die sich zwischen Dezember 2024 und Februar 2025 ereigneten.

Angriff in der Leipziger Helenenstraße

Der erste Vorfall ereignete sich am 14. Februar 2025 gegen 02:15 Uhr in einer Obdachlosenunterkunft in der Leipziger Helenenstraße. Dort soll Petar P. einen Mann mehrfach mit der Faust geschlagen und anschließend auf den am Boden Liegenden eingetreten haben. Nur durch das Eingreifen von Zeugen konnte der Angriff gestoppt werden.

Das Opfer erlitt schwere Kopfverletzungen, darunter potenziell lebensbedrohliche Schädelbrüche, einen Augenhöhlenbruch und starke Blutungen. Es wurde in der Universitätsklinik Leipzig notoperiert und überlebte den Angriff.

  • Tatzeit: 14. Februar 2025, 02:15 Uhr
  • Tatort: Obdachlosenunterkunft, Helenenstraße Leipzig
  • Opfer: männlich, schwer verletzt
  • Eingriff durch Zeugen rettete das Leben des Opfers

Vorfall am Leipziger Hauptbahnhof

Etwa 17 Stunden später, gegen 19:00 Uhr, soll Petar P. am Leipziger Hauptbahnhof erneut zugeschlagen haben. Dieses Mal traf es einen Rollstuhlfahrer. Der Angeklagte habe das Opfer unvermittelt eine etwa zwei Meter tiefe Treppe hinuntergestoßen. Nur durch Zufall erlitt der Mann lediglich eine Platzwunde und Schmerzen.

Opfer im Rollstuhl überlebt Angriff am Leipziger Hauptbahnhof.
Einer der Verletzten war ein Mann im Rollstuhl, Foto: Pixabay/Pixabay-Lizenz

 

Laut Staatsanwaltschaft war Petar P. bewusst, dass ein Sturz aus dieser Höhe tödlich enden könnte. Das Verhalten wird daher als besonders gefährlich eingeschätzt. Auch hier lagen keine erkennbaren Motive vor.

Messerangriff in Offenbach am Main

Die dritte Tat ereignete sich am 29. Dezember 2024 in Offenbach am Main. Nach Erkenntnissen der Ermittler griff Petar P. einen Mann mit einem Messer an und stach ihm in die Brust. Die Wunde war etwa 1,5 Zentimeter tief. Anschließend habe er selbst den Notruf gewählt und Polizei sowie Rettungskräfte zum Tatort in einem Wohnhaus gelotst.

Das Opfer überlebte den Angriff und wurde medizinisch behandelt. Auch in diesem Fall geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass Petar P. im Zustand einer paranoiden Schizophrenie handelte.

Einschätzung der Staatsanwaltschaft und weiterer Verlauf

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Leipzig war der Angeklagte in allen drei Fällen aufgrund seiner psychischen Erkrankung schuldunfähig. Sollte sich dies im Prozess bestätigen, würde er formell freigesprochen, aber dauerhaft in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht werden. Dort befindet er sich auch derzeit.

Für das Verfahren vor der 16. Strafkammer des Landgerichts Leipzig sind sechs weitere Verhandlungstage bis Ende November angesetzt. Erst danach wird entschieden, ob der Mann endgültig in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik bleiben muss.

Der Fall Petar P. zeigt die enge Verbindung zwischen psychischer Erkrankung und strafrechtlicher Verantwortung. Das Gericht steht nun vor der Aufgabe, die öffentliche Sicherheit mit den Rechten eines psychisch kranken Täters in Einklang zu bringen.

Quelle: LEIPZIGER ZEITUNG, webrivaig.com