Dienstag, 14 Oktober 2025 13:49

Vater stalkt Tochter in Leipzig

Artikel bewerten
(0 Stimmen)
Vater belästigt Tochter trotz Kontaktverbots in Leipzig. Vater belästigt Tochter trotz Kontaktverbots in Leipzig. Pixabay/Foto illustrativ

Eine junge Frau aus Leipzig wollte den Kontakt zu ihrem Vater endgültig abbrechen. Doch der Mann akzeptierte ihre Entscheidung nicht. Über zwei Jahre hinweg belästigte er sie mit unzähligen Nachrichten und stand schließlich sogar vor ihrer Wohnungstür. Das Amtsgericht Leipzig verhängte nun gegen den 59-jährigen Angeklagten eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung.

Inhaltsverzeichnis:

Gericht Leipzig verhängt Strafe gegen 59-jährigen Mann

Wie Gerichtssprecher Alexander Länge mitteilte, musste sich der Angeklagte wegen Nachstellung in drei Fällen verantworten. Die Verhandlung sollte am Dienstag vor dem Amtsgericht Leipzig stattfinden. Der Mann erschien jedoch nicht vor Gericht. Daher wurde ein Strafbefehl gegen ihn erlassen.

Dieser Strafbefehl sieht eine Freiheitsstrafe von zwölf Monaten vor, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Während dieser Zeit darf der Verurteilte keine weiteren Straftaten begehen. Sollte er keinen Einspruch einlegen, wird die Strafe rechtskräftig. Legt er Einspruch ein, wird ein neues Verfahren eröffnet.

Tochter erhält bis zu 50 Nachrichten täglich

Nach Angaben des Gerichts begann das Verhalten des Mannes im Mai 2022 und dauerte bis Oktober 2024. Nach der Trennung der Eltern habe die Tochter den Kontakt zu ihrem Vater beendet. Sie habe ihm mehrfach deutlich gemacht, dass sie keine Verbindung mehr wünsche.

Trotzdem soll der Angeklagte mehrmals täglich Nachrichten über WhatsApp geschickt haben. Zeitweise waren es bis zu 50 Mitteilungen pro Tag. Darin habe er immer wieder versucht, sie zu Gesprächen oder Treffen zu bewegen. Er habe außerdem mehrfach an ihrer Wohnungstür in Leipzig geklingelt, obwohl sie ihn aufforderte, das zu unterlassen.

Die Mitteilungen enthielten keine Drohungen, sondern Bitten um Kontakt. Dennoch wertete das Gericht das Verhalten als psychische Belastung und Verstoß gegen den erklärten Willen der Tochter.

  • Zeitraum der Taten: Mai 2022 – Oktober 2024
  • Anzahl der täglichen Nachrichten: bis zu 50
  • Strafmaß: 1 Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung
  • Bewährungszeit: 3 Jahre

Verfolgung bis nach Frankreich

Besonders schwer wog, dass der Vater seine Tochter sogar bis nach Frankreich verfolgte. Dort hielt sie sich während eines Auslandsaufenthalts auf. Laut Anklage reiste er 1.300 Kilometer, um sie persönlich zu treffen.

Er habe ihr vor Ort mehrere Nachrichten geschickt, darunter die Mitteilung, dass er „vor ihrem Appartement stehe“ und „so lange bleibe, bis sie öffne“. In weiteren Nachrichten schrieb er, er habe Geschenke mitgebracht und wolle ihr nur „etwas Gutes tun“.

Das Gericht sah darin eine klare Fortsetzung des Stalkings über Ländergrenzen hinweg. Es bestätigte, dass die junge Frau durch dieses Verhalten stark unter Druck stand und Angst empfand.

Verhalten nach Ablauf des Kontaktverbots

Während eines befristeten Kontaktverbots hielt sich der Angeklagte zunächst an die gerichtlichen Auflagen. Doch nach Ablauf der Frist nahm er den Kontakt erneut auf. Damit verstärkte er die Belästigung erneut.

Der Gerichtssprecher betonte, dass solche Verstöße ernst genommen werden. Eine Bewährungsstrafe sei nur möglich gewesen, weil es sich um den ersten schweren Fall des Mannes gehandelt habe und keine physische Gewalt vorlag.

Mit der Entscheidung des Amtsgerichts Leipzig ist das Verfahren vorerst beendet. Sollte der Angeklagte jedoch erneut gegen das Kontaktverbot verstoßen, droht ihm die sofortige Vollstreckung der Freiheitsstrafe.

Quelle: MDR, www.globewings.net/de