Freitag, 29 März 2024 07:00

Orderlagerscheine von OrSuisse für Edelmetalle

Artikel bewerten
(1 Stimme)
Ordre-Lagerscheine Ordre-Lagerscheine fot: pixabay

Dokumente, die sich als Wertpapiere einsetzen lassen

 Anleger, die sich mehr Flexibilität für ihre physischen Edelmetalle wünschen, sollten sich das Lagerangebot von OrSuisse in der Schweiz näher anschauen. Denn anders als bei gewöhnlichen Verwahrlösungen erhalten Kunden spezielle Lagerscheine für die hinterlegten Barren oder Münzen. Die Besonderheit? Die sogenannten Ordre-Lagerscheine gelten nach Schweizer Obligationenrecht als Wertpapiere, die sich auch ohne Warenbewegung übertragen lassen.

Dabei lagern die Vermögenswerte in Einzelverwahrung. Diese unterscheidet sich von einer Sammellagerung dadurch, dass Kunden bei einer späteren Auslieferung wieder ihre Originale zurückerhalten, anstelle von gleichwertigen Produkten. Realisiert wird dieser Vorteil durch die rein interne Registrierung von Barren- oder Siegelnummern auf den Namen des Kunden.

Die ausschließlich privat geführten Hochsicherheitsanlagen von OrSuisse befinden sich in der Schweiz oder wahlweise in Singapur. Die Abwicklung ist unabhängig von Bankensystemen organisiert und beinhaltet eine Vollversicherung für die gelagerten Edelmetalle. Auch internationale Kunden können ihre Goldanlageprodukte komfortabel im Inlandlager unterbringen. Für Investoren, die Weißmetalle erworben haben, bietet sich eine Verwahrung im Zollfreilager an. Das ermöglicht den mehrwertsteuerfreien Kauf von Bullionprodukten aus Silber, Platin und Palladium.

So funktionieren die Ordre-Lagerscheine von OrSuisse

Nach der Einlieferung ihrer Edelmetalle erhalten Kunden Ordre-Lagerscheine. Pro Lagerschein können bis zu zehn gleiche Produkte eingetragen werden. Gleichzeitig garantiert das Papier die Herausgabe der genannten Ware an den Inhaber. Die Ordre-Lagerscheine von OrSuisse sind so aufgebaut, dass eine unkomplizierte Übertragung der Edelmetalle auf eine andere Person ermöglicht wird. Dazu sind praktische Indossamentsfelder auf dem Dokument vorgesehen, die einfach ausgefüllt werden können.

Auf diese Weise lassen sich Goldbarren oder Silbermünzen flexibel handeln, ohne dass eine Warenbewegung stattfinden muss. Bei Weißmetallen fällt somit erst Mehrwertsteuer an, wenn diese tatsächlich ausgeliefert werden und das Zollfreilager verlassen. Neben einem vereinfachten Warenverkauf – zum Beispiel an einen Edelmetallfachhändler – können die Orderlagerscheine auch zur Absicherung von Krediten eingesetzt werden.

Bei den Ordre-Lagerscheinen von OrSuisse handelt es sich um Dokumente, die unter strengen Sicherheitsvorkehrungen von einer renommierten Banknotendruckerei hergestellt werden. Sie weisen fälschungssichere Merkmale auf, die sich durch spezielle Prüftechniken auf ihre Echtheit kontrollieren lassen. Damit erfüllen Druckerei und Lagerscheine die hohen Sicherheitsstandards, die auch beim Gelddruckverfahren angewendet werden. Folglich sind nicht nur die Edelmetalle bestmöglich geschützt, sondern ebenfalls die zugehörigen Wertpapiere.