Dienstag, 26 März 2024 13:39

Torgau im Blickpunkt eines kriminellen Akts

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versuchter Mord versuchter Mord fot: pixabay

In der sächsischen Stadt Torgau hat sich ein dramatisches Ereignis zugetragen, das nun die Gerichtssäle beschäftigt. Zwei Männer stehen im Verdacht, ein Mordkomplott aus Habgier geschmiedet zu haben. Der Auslöser des Verbrechens war die Annahme, dass ein Bekannter von ihnen, Kai B., eine beträchtliche Summe an Schwarzgeld zu Hause versteckt halte. Dies führte zu einem versuchten Überfall, der das Leben des Opfers nur knapp verschonte - ein Fall, der nun vor dem Leipziger Landgericht verhandelt wird.

Die Vorbereitung des Verbrechens

Die Planung des Überfalls begann, nachdem das spätere Opfer, Kai B., innerhalb seines Freundes- und Kollegenkreises geprahlt hatte, 30.000 Euro in bar zu besitzen. Diese Information erreichte auch Toni E., einen ehemaligen Maurer und kurzzeitig als DPD - Kurierfahrer Tätigen, der diese Geschichte seinem Freund Matthias S. weitererzählte. Getrieben von finanzieller Not, fassten die beiden den Plan, sich das vermeintliche Schwarzgeld anzueignen.

Der versuchte Überfall

Am 31. Mai verkleidete sich Matthias S. als DPD - Kurier und klingelte bei Kai B., um unter dem Vorwand, ein Paket abzugeben, Zutritt zu dessen Wohnung zu erlangen. Als Kai B. die Tür öffnete, wurde er sofort mit einer Pistole bedroht. Trotz der Forderung nach 25.000 Euro bot das verängstigte Opfer lediglich 25 Euro an, die es bei sich trug, und versicherte, kein weiteres Geld zu besitzen. Der Situation entging Kai B. nur knapp mit dem Leben, da die Waffe nicht wie beabsichtigt funktionierte. Nach einem gescheiterten Schussversuch und einem darauffolgenden Handgemenge, bei dem ein Schuss abgefeuert wurde und Kai B. am Oberschenkel verletzte, konnten die Täter flüchten.

Rechtliche Bewertung und Fortgang des Verfahrens

Die Staatsanwaltschaft bewertet den Überfall als Mordversuch, da das Ziel der Täter offenbar darin bestand, das Opfer aus dem Weg zu räumen, um ungestört nach dem Geld suchen zu können. Die Verteidigung hingegen weist die Absicht, das Opfer zu töten, zurück und betont, der Schuss habe lediglich der Einschüchterung gedient. Der Prozess, der am gestrigen Montag begonnen hat, wird mit großer Aufmerksamkeit verfolgt. Matthias S. ist angekündigt, am 15. April selbst auszusagen, was weitere Einblicke in die Beweggründe und den Ablauf des gescheiterten Überfalls geben dürfte.

Quelle: tag24.de